Wortlaut des Antrages:
Die Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg fordert Bundesregierung und Gesetzgeber auf, sich für die anstehenden Reformen im Gesundheitswesen das zahnärztliche Versorgungssystem als Paradebeispiel für Präventionserfolge, stabile Finanzen und Eigenverantwortung zum Vorbild zu nehmen.
Die Sicherung der Erfolge der vertragszahnärztlichen Versorgung muss die Politik zu ihrem gesundheitspolitischen Kernanliegen machen.
Weder durch Kostendämpfungsmaßnahmen, Ausgliederungen aus dem GKV-System, Eingriffe in die zahnärztliche Selbstverwaltung oder andere einschränkende Maßnahmen ist dies erreichbar.
Begründung:
Mit konsequent präventiv ausgerichteten Versorgungskonzepten hat die Zahnärzteschaft die Gesundheitskompetenz und die Mundgesundheit der Bevölkerung in den vergangenen Jahrzehnten stetig und nachhaltig verbessert. Die in diesem Jahr veröffentlichte Sechste Deutsche Mundgesundheitsstudie (DMS 6) stellte dies jüngst erneut eindrucksvoll unter Beweis.
Bei der zahnärztlichen Versorgung handelt es sich um einen äußerst effizienten und wirtschaftlichen Versorgungsbereich. Die nachhaltig präventionsorientierte Zahnheilkunde reduzierte den Anteil an den GKV-Gesamtausgaben für vertragszahnärztliche Leistungen seit 2001 um mehr als 30 Prozent (2024 nur noch 5,6 Prozent der GKV-Gesamtausgaben).
Damit steht das zahnärztliche Versorgungssystem beispielgebend für das gesamte Gesundheitswesen.
Die Sicherstellung dieser Präventionserfolge muss das gesundheitspolitische Kernanliegen einer Bundesregierung sein.
Abstimmung: einstimmig angenommen