Wortlaut des Antrages:
Die Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg fordert die Landesregierung auf, im Rahmen des angekündigten Effizienzgesetzes
Ziel muss es sein, Zahnärztinnen, Zahnärzten und ihren Praxisteams wieder mehr Zeit für die Versorgung der Patientinnen und Patienten zu ermöglichen und die personellen Ressourcen in den Praxen von unnötigen Verwaltungsaufgaben zu entlasten.
Begründung:
Die bürokratische Belastung in Zahnarztpraxen hat in den vergangenen Jahren ein Ausmaß erreicht, das die Versorgung der Patientinnen und Patienten zunehmend erschwert. Immer umfangreichere Dokumentations-, Nachweis-, Kontroll- und Verwaltungspflichten binden erhebliche personelle und zeitliche Ressourcen. Gerade inhabergeführte Praxen und deren Teams sehen sich mit einer Vielzahl von Anforderungen konfrontiert, die keinen erkennbaren Mehrwert für die Patientenversorgung schaffen. Stattdessen führen sie zu zusätzlichem organisatorischem Aufwand, steigenden Kosten und einer zunehmenden Belastung des Praxispersonals.
Im neuen Koalitionsvertrag haben die Regierungsparteien Bündnis 90/Die Grünen und CDU eine umfassende Staatsmodernisierung, den Mut zu Veränderungen und damit verbunden, den großflächigen Abbau von Bürokratie angekündigt. Konkret wird u.a. betont, dass mittels eines am Anfang der Legislaturperiode zu erlassenden Effizienzgesetzes alle landesrechtlichen Berichts-, Dokumentations- und Nachweispflichten konsequent abgebaut werden sollen.
Die Landesversammlung des FVDZ BW fordert von der neuen Landesregierung, den Intentionen im Koalitionsvertrag im Hinblick auf eine neue Vertrauenskultur Taten folgen zu lassen. Das geplante Effizienzgesetz bietet dazu eine reelle Chance, die ambulante zahnärztliche Versorgung ausdrücklich in die geplante Entlastung einzubeziehen und unnötige Belastungen wirksam abzubauen.
Abstimmung: einstimmig angenommen