6 Verlängerung der Aktualisierungsintervalle der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz auf 10 Jahre

Wortlaut des Antrages:

Die Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg fordert, die Frist für die Durchführung der Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz (Dental) auf 10 Jahre zu verlängern.

 

Begründung:

Die erforderliche Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz müssen nach § 48 Strahlenschutzverordnung (StrSchV) mindestens alle fünf Jahre durch eine erfolgreiche Teilnahme an einem von der zuständigen Stelle anerkannten Kurs oder anderen von der zuständigen Stelle als geeignet anerkannten Fortbildungsmaßnahmen aktualisiert werden.

Durch die technische Weiterentwicklung existiert nur ein geringes radiologisches Risiko in der Zahnheilkunde. Deshalb ist der Aufwand zur fünfjährigen Aktualisierung der Fachkunde/Kenntnisse im Strahlenschutz nach der Vorgabe der StrSchV unverhältnismäßig und die Pflicht zur Vorlage des Fachkunde-/Kenntnisnachweises alle zehn Jahre ausreichend.

 

Abstimmung: einstimmig angenommen