3 Fachzahnarztvorbehalt für GKV-Patienten in der Kieferorthopädie

Wortlaut des Antrages:

Die Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg fordert das BMG auf, den im aktuellen Gesetz beschlossenen Fachzahnarztvorbehalt in der Kieferorthopädie zurückzunehmen. Der vor der Gesetzesänderung geltende Zustand ist wiederherzustellen.

  

Begründung:

Durch die Einführung eines Fachzahnarztvorbehalts kommt es zu massiven Versorgungsengpässen in der kieferorthopädischen Behandlung. Insbesondere im kleinstädtischen und ländlichen Raum droht Unterversorgung.

Nach Aussage von KZBV und BZÄK sind mehr als 25% der kieferorthopädisch tätigen Praxen davon betroffen.

Das führt dazu, dass knapp eine Million Kinder und Jugendliche künftig nicht mehr von kieferorthopädisch tätigen Zahnärztinnen und Zahnärzten versorgt werden können.

Das Gesetz gefährdet damit massiv die bislang gemeinsam erreichten Erfolge in der Mundgesundheit bei Kindern und Jugendlichen der letzten Jahrzehnte.

Die jetzt beschlossene Regelung bedeutet lediglich eine Verschiebung der oben genannten Folgen um 4 Jahre.

  

Abstimmung: einstimmig angenommen