8 Bagatellgrenze bei Regressen

Wortlaut des Antrages:

Die Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg fordert das BMG auf, die angekündigte Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro für Regressansprüche der Krankenkassen schnellstmöglich umzusetzen.

 

Begründung:

Der finanzielle und zeitliche Aufwand bei allen Beteiligten steht in den meisten Fällen in keinem rationalen Verhältnis zu den Regress-Summen.

Durch die Einführung einer Bagatellgrenze kann der Bürokratieaufwand in den Praxen und den KZVen deutlich reduziert werden.

 

Abstimmung: einstimmig angenommen