Wortlaut des Antrages:
Die Landesversammlung des FVDZ Baden-Württemberg fordert das BMG auf, die angekündigte Einführung einer Bagatellgrenze von 300 Euro für Regressansprüche der Krankenkassen schnellstmöglich umzusetzen.
Begründung:
Der finanzielle und zeitliche Aufwand bei allen Beteiligten steht in den meisten Fällen in keinem rationalen Verhältnis zu den Regress-Summen.
Durch die Einführung einer Bagatellgrenze kann der Bürokratieaufwand in den Praxen und den KZVen deutlich reduziert werden.
Abstimmung: einstimmig angenommen